Was Rauchmelder mit ihren Zähnen zu tun haben, oder…

warum Prophylaxe nicht funktioniert. Da finde ich doch gerade eine interessante Statistik. 79% aller Privathaushalte in Deutschland haben einen Rauchmelder. In Berlin sind es aber nur 7% !!! Und in Brandenburg sind es nur 25%! Der Grund?

In fast allen Bundesländern sind Rauchmelder in Privathaushalten Pflicht. Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen nicht. Nun weiß doch jeder, der darüber nachdenkt, dass ein Rauchmelder Leben retten kann. Und trotzdem werden sie offenbar nur dort flächendeckend installiert, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Aber woran liegt das denn nun? Wo es doch ganz offensichtlich ist, wie wichtig das Thema ist.

Antwort: Es ist zwar wichtig, aber nicht dringend.

Wir Menschen neigen offenbar dazu, zuerst immer die dringenden Dinge zu tun, auch wenn sie weniger wichtig sind. Die dringenden Dinge dienen immer als herrliche Ausrede für all die wichtigen Sachen, die wir nicht schaffen. Geht mir ja auch so.

Wann wird es denn dringend, einen Rauchmelder zu haben? Natürlich erst, wenn es schon brennt. Nur dann haben Sie keine Chance mehr, einen zu installieren. Das gleiche könnten wir jetzt mit dem Sicherheitsgurt im Auto diskutieren, der ja auch nicht so häufig angelegt würde, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre.

Dasselbe ist es mit der Prophylaxe, gemeint ist die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt. Die Prophylaxe kann Ihre Zähne retten. Natürlich ist es nicht ganz dasselbe, denn der Verfall des Gebisses geht langsam vonstatten. Aber das ist ja eine gute Nachricht, denn es bedeutet, Sie können jederzeit noch anfangen.

Heisst also, die Prophylaxe ist zwar wichtig, aber nie dringend. Logisch, sonst wäre es ja keine Prophylaxe mehr. Aber genau deshalb funktioniert sie nicht. Es sei denn, sie wäre Pflicht.

Es wäre also hilfreich, wenn die Prophlaxe gesetzlich vorgeschrieben wäre und es Bussgelder für die Nichteinhaltung gäbe. Zu hart, okay, aber es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn es von allen Krankenkassen bezahlt würde. Aber statt dessen gehen Sie als Bittsteller zu Ihrer Kasse und bekommen, wenn Sie Glück haben, aus Kulanz ein paar Euro dazu. Und die Privaten? Die haben sich teilweise nach der Änderung der Gebührenordnung 2012 geziert und wollten die Prophylaxe als „Wellnessbehandlung“ gelten lassen. Warum ist klar, damit sie nicht bezahlt werden muss. Weil angeblich die Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei.

Nun, ich sehe ja jeden Tag Menschen mit und Menschen ohne regelmäßige Prophylaxe. Dazwischen liegen Welten ! Wenn Sie wüssten…

Also tun Sie sich bitte den Gefallen. Installieren Sie einen Rauchmelder, schnallen Sie sich beim Autofahren an und gehen Sie zur Prophylaxe.

Quelle: www.statista.com